Antragstermine
Ihr plant eine internationale Begegnung für das nächste Jahr? Ihr wollt dafür über das BdP-Bundesamt einen Zuschuss beantragen, damit die Stammeskasse nicht so strapaziert wird? Dann seid Ihr hier richtig!
Förderung durch den Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP)
Die Antragsfrist für Maßnahmen im nächsten Jahr ist der 30. November. Ausnahmen bilden hierbei Russland*, Tschechien* und Israel*, für die die Antragsfrist der 1. September ist.
Förderung durch das Deutsch-Polnische Jugendwerk (DPJW) für Maßnahmen mit Polen
Die Antragsfrist für Maßnahmen mit Polen* ist ebenfalls der 30. November.
*Bei den mit * versehenen Ländern gibt es zusätzlich die Möglichkeit, zum 1. Juni Änträge für Maßnahmen einzureichen, die in der zweiten Jahreshälfte stattfinden sollen.
(Stand Oktober 2010)



