„Für Betroffene sind das Sprechen-Können über die individuellen Gewalterfahrungen und das Gehört-Werden elementare Bestandteile im Aufarbeitungsprozess. Darum müssen Bedingungen geschaffen werden, die Betroffenen das Sprechen ermöglichen und sie berichten können, was ihnen widerfahren ist und welche Folgen die Taten in ihrem Leben hatten.“ (Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs (2019), Empfehlungen S.13)
Die Aufarbeitungsstudie wurde durch ein unabhängiges externes Institut durchgeführt, dem Institut für Praxisforschung und Projektberatung (IPP) aus München.
Die Pressekonferenz, auf der der Abschlussbericht der Studie vom IPP der Öffentlichkeit vorgestellt wurde, kann auf dem YouTube-Kanal des Presseclubs nachverfolgt werden.
Der komplette Bericht steht zum Download auf der Webseite des IPP bereit und ist auch in Buchform erschienen.
Das IPP hat im Mai 2021 mit der umfangreichen Arbeit begonnen.
In einem ersten Schritt hat das Institut Interviews mit BdP-Mitgliedern geführt, die die Aufarbeitung mit angestoßen haben oder in der aktuellen Bundesleitung sind. Im September 2021 ist durch das IPP ein öffentlicher Aufruf gestartet. Personen, die sich darauf meldeten, wurden durch das IPP interviewt. Gleichzeitig sichteten die Wissenschaftler*innen Akten des BdP und suchten nach weiteren Anhaltspunkten.
Im Februar 2024 wurde der Abschlussbericht der Studie im Rahmen einer Pressekonferenz der Öffentlichkeit vorgestellt. Im Vorfeld haben Bundesvorstand und Arbeitskreis Aufarbeitung die zielgruppengerechte Aufbereitung der Ergebnisse und Vorstellung dieser bei den unterschiedlichsten Zielgruppen übernommen. Erste Handlungsempfehlungen werden bereits im Verband vorgestellt und diskutiert. Neben Fachtagen und Workshops soll auch das Schutzkonzept gründlich und partizipativ überarbeitet werden.
Der Untersuchungszeitraum ist 1976 bis 2006. Das Jahr 2006 markiert einen Wendepunkt in der Präventionsarbeit des BdP. Es wurde auf Bundesebene ein großes Projekt zur Prävention von sexualisierter Gewalt durchgeführt, in allen Landesverbänden Schulungen und Arbeitskreise initiiert und umfangreiche Materialien für Stämme erstellt. Seit 2001 gibt es den Arbeitskreis intakt, der Kinder und Jugendliche im Rahmen ihrer Pfadfinder*innen-Aktivität vor sexualisierter Gewalt schützen will und Betroffenen Rat und Unterstützung bieten möchte. Fortbildungen, ein Notfall-Telefon, Vertrauens-Menschen-Netzwerke und ein Schutzkonzept sind seitdem selbstverständliche Teile der Struktur des BdP.
• Wie lässt sich das Phänomen sexueller Missbrauch im BdP von 1976 bis 2006 beschreiben?
• Wer waren die Täter*innen? Gab es Täter*innennetzwerke?
• Welche kulturellen und strukturellen Faktoren haben sexuellen Missbrauch im BdP begünstigt?
• Wie sind die Verantwortungsträger*innen des BdP mit Tätern und Betroffenen in der Vergangenheit umgegangen?
• Wie ist dieser Umgang mit Täter*innen und Betroffenen im gesellschaftspolitisch-historischen Kontext und aus heutiger Perspektive zu bewerten?