Die Aufarbeitung im BdP hat mit Abschluss der wissenschaftlichen Aufarbeitung sicherlich einen Meilenstein erreicht, der Gesamtprozess ist damit aber noch lange nicht abgeschlossen. Stämme und Stammesführungen, Vorstände, Arbeitskreise und viele weitere Akteur*innen und Mitglieder müssen sich nun den Ergebnissen ebendieser wissenschaftlichen Untersuchung stellen, verstehen, an welchen Stellen der BdP als Institution in der Vergangenheit beim Umgang mit sexualisierter Gewalt versagt hat und versuchen, gemeinsam daraus zu lernen, um das Leid der Betroffenen anzuerkennen und den BdP sicherer für Kinder, Jugendliche und alle seine Mitglieder zu machen.
Die gewonnenen Daten und Empfehlungen des IPP helfen uns nun, unsere Präventionsbemühungen weiter zu stärken. Wir möchten aus den Fehlern der Vergangenheit für ein sicheres Pfadfinden in der Zukunft lernen. Das bedeutet auch, unsere Strukturen, Kernelemente unserer (Pfadfinder*innen-)Pädagogik und unser Selbstverständnis auf allen Ebenen in Frage zu stellen und diese zum Wohl der Kinder und Jugendlichen zu überprüfen. Wir werden uns kritisch und auf allen Ebenen mit dem Thema "Macht", unseren demokratischen Prozessen sowie Anforderungen und Ausbildungen von Gruppenleitungen, Stammesführungen und Vorständen auseinandersetzen.
Der BdP wird gemeinsam alle uns möglichen Anstrengungen unternehmen, damit Pfadfinden im BdP noch sicherer für alle uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen und alle unsere Mitglieder im Allgemeinen wird.
2023 ist ein Prozess zur Überarbeitung unseres Schutzkonzept gestartet. Im Zentrum des Projekts steht das Zusammenspiel aus Analyse, strukturellen Veränderungen, Vereinbarungen, Kommunikation sowie Haltung und Kultur einer Organisation in Bezug auf Grenzverletzungen und sexualisierter Gewalt.
Außerdem hat die Bundesversammlung 2023 einen Ombudsrat in die Satzung des BdP aufgenommen. So wird das Ausschlussverfahren betroffenengerechter gestaltet. Beim Widerspruch eines Mitgliedes gegen seinen*ihren Ausschluss erfolgte die endgültige Entscheidung bislang durch die Bundesversammlung. Die Frage nach Schuld und Ausschluss wurde also in einer „politischen Arena“ verhandelt, in der ein höheres Risiko der Politisierung bzw. Polarisierung besteht. Vor diesem Hintergrund kann der ganze Prozess zu einer hohen Belastung für den oder die Betroffene*n werden. Nun entscheiden die gewählten Mitglieder des Ombudsrats endgültig über Ausschlüsse.
Ebenso wurde im Verband langfristig eine hauptamtliche Stelle für Prävention und Kinderschutz unterstützt. Diese*r Referent*in professionialisiert und begleitet die Präventions- und Interventionsarbeit des BdP.
Die nachfolgenden Empfehlungen basieren auf den Zwischenergebnissen der Studie des IPP München zum Umgang des BdP mit sexualisierter Gewalt sowie den Erfahrungen des Arbeitskreises aus verschiedenen Fachgesprächen und der Begleitung stammesinterner Aufarbeitungsprozesse.
1. Der BdP braucht eine Anlaufstelle, bei der Betroffene sexualisierter Gewalt ihre Geschichten erzählen können bzw. die ihnen bei Bedarf weitere Hilfsangebote vermittelt.
2. Auf Ebene des rdp soll ein Beratungsangebot für Betroffene sexualisierter Gewalt in der Pfadfinderarbeit geschaffen werden.
3. Stämme sollen nach Bekanntwerden von Fällen sexualisierter Gewalt unterstützt werden, die strukturellen Bedingungen für den Missbrauch aufzudecken und interne Konflikte zu bearbeiten.
4. Betroffene sexualisierter Gewalt sollen besser darüber informiert werden, welche Konsequenzen der Missbrauch für die Täter*innen und die Stammesarbeit haben.
5. Der BdP soll seine Fehler im Umgang sexualisierter Gewalt anerkennen und sich entschuldigen.
6. Sexualisierte Gewalt in der Vergangenheit des BdP soll sichtbar und besprechbar werden.